ENVIRONMENTAL SOCIAL GOVERNANCE
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union die aktuelle Non Financial Reporting Directive (NFRD) ablösen.
Nach diesem Stichtag sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro oder einem Umsatz von 40 Mio. Euro verpflichtet, über ihren Beitrag zu den EU-Umweltzielen zu berichten. Erstmals im Rückblick auf das Geschäftsjahr 2023.
Die Berichtspflichten zum ökologischen und sozialen Engagement gelten in Zukunft auch für alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen mit 10 bis 250 Mitarbeitenden. Für sie ist der Stichtag der 1. Januar 2026.
Als Head of Corporate EHSA Europe und Director EHS Policy & Programs war ich über sieben Jahre bei der Celanese AG, einem international tätigen Chemieunternehmen, auf Konzernebene für Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge verantwortlich. Dieses Know-how bringe ich als ESG-Projektleiter in Ihr Unternehmen ein:
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